AGB Tierhotel Binnenheide
- Das Tierhotel Binnenheide nimmt das Tier des Vertragspartners in Obhut. An- und Abreisetag werden jeweils als ein ganzer Tag berechnet. Das Tier wird während seines Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt. Der Vertragspartner konnte das Tierhotel vorab besichtigen sowie Erkundigungen über die Betreuung einholen und genehmigt seine Einrichtung und die Betreuungsumstände.
- Das Tierhotel Binnenheide hat Eigentum und Besitz an dem Tier nicht geprüft. Der Vertragspartner garantiert unter Freistellung des Tierhotels, dass er berechtigt ist, über das Tier im Umfange der Betreuung und dem Betreuungsvertrag zu verfügen. Er garantiert weiter, dass alle Informationen über das Tier nach den Bestimmungen des Betreuungsvertrags für die Zwecke der Betreuung vollständig und richtig sind.
- Wenn der Vertragspartner nicht ausdrücklich angibt, welches Futter das Tier bekommen soll oder das eigene Futter mitbringt, dann ist es dem Tierhotel vorbehalten, dem Tier artgerechtes Futter zu geben. Angaben zu Medikamenten des Tieres sowie gesonderte Fütterungswünsche sind vor Betreuungsbeginn schriftlich zu tätigen.
- Das Tierhotel entscheidet über die Betreuung und Haltung des Tieres auch mit Blick auf das Sozialverhalten nach billigem Ermessen.
- Der Vertragspartner garantiert, dass er das Tierhotel über alle Besonderheiten, die für die Betreuung und den Umgang mit anderen Tieren oder mit Menschen wesentlich sein könnte, insbesondere Sozialverhalten, informiert hat. Insbesondere garantiert er, soweit nichts anderes im Betreuungsvertrag festgehalten ist, dass das Tier nicht ansteckend ist und über gültige Impfungen verfügt, je nach Tierart: Katze gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen, bei Freigängern +Tollwut,+Leukose, Hund gegen: Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza, Leptospirose, Tollwut und Bordetella bronchiseptica. Kaninchen gegen: Myxomatose, RHD1, RHD2. Eine aktuelle Prävention gegen: Zecken/Flöhe/Würmer ist ebenfalls Voraussetzung für den Aufenthalt. Der Impfausweis ist dem Tierhotel bei Betreuungsbeginn zu übergeben. Sollte eine gültige Impfung nicht vorhanden oder nicht nachprüfbar sein, oder sollte eine Behandlung erforderlich sein, auch aus dem Gesichtspunkt der Betreuung, ist das Tierhotel berechtigt, auf Kosten des Eigentümers, Besitzers, Halters und Vertragspartners vor Ort eine Maßnahme zu veranlassen.
- Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Tieres ist ausdrücklich vor Vertragsbeginn bekanntzugeben. Das Tierhotel übernimmt keine Haftung für darauf beruhenden Erkrankungen und deren Folgen. Es ist berechtigt, den hinzugezogenen Tierarzt anzuweisen, den Erkrankungsbeginn zu begutachten.
- Das Tierhotel übernimmt keine Haftung wegen Schäden und Folgeschäden wegen Verstoßes gegen die o.g. Bestimmungen, insbesondere die Informationspflichten.
- Das Tierhotel weist ausdrücklich darauf hin, dass das Tier nicht von ihm versichert wird oder ist, insbesondere auch nicht gegen Diebstahl oder eine andere Form der Entwendung.
- Der Vertragspartner erkennt an, dass das Tierhotel nach seinem billigen Ermessen einen Tierarzt hinzuziehen kann. Die Kosten dafür werden vom Vertragspartner getragen. Eine Haftung für tierärztliche Maßnahmen besteht nicht. Der Vertragspartner erkennt an, dass eine vorherige Abstimmung angestrebt ist, aber nicht zwingend erfolgen muss.
- Dem Vertragspartner ist bekannt, dass läufige Hündinnen nur nach vorheriger Zustimmung des Tierhotels aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insbes. Trächtigkeit, keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Mehraufwendungen für die Betreuung einer läufigen Hündin und eventuell entstehenden Tierarztkosten gehen allein zu Lasten des Vertragspartners.
- Der Vertragspartner garantiert, dass für das Tier eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Er übernimmt die Haftung für das Tier.
- Der Vertragspartner wird benachrichtigt, wenn bei dem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er für das Tierhotel erreichbar ist.
- Das Tierhotel schließt jede Haftung und Schadenersatz aus, wenn es nicht auf eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung für Leben, Körper und Gesundheit bei Menschen.
- Die Überlassung mitgebrachter Gegenstände (Decken, Halsband, Näpfe, Spielzeug, etc.) für die Zeit der Betreuung erfolgt auf eigene Gefahr. Vom Tier während des Aufenthalts beschädigte Gegenstände aus dem Eigentum des Tierhotels Binnenheide (Körbchen, Liegen, Decken, Matratzen, Holzelemente, Zaun etc.) werden in Rechnung gestellt.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, das Tier an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen. Eine Verlängerung des Betreuungszeitraums ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der Annahme durch das Tierhotel. Sollte ein Dritter mit der Abholung beauftragt werden, so hat er dies vorher anzuzeigen. Bei Nichtabholung des Tieres spätestens zwei Wochen nach Ablauf des vereinbarten Abholungstermins ist das Tierhotel berechtigt, das Tier zu vermitteln. In diesem Fall ist die Mitteilung des Vermittlungsziels zum Schutz des Tiers ausgeschlossen. Kosten (z.B. Anzeige etc.) sind von dem Vertragspartner zu erstatten. Das Tier gilt ab diesem Zeitraum als herrenlos, kann also in ein Tierheim gebracht werden.
- Der veranschlagte Preis ist zahlbar Bar oder per EC-Karte beim Check-In. Neukunden zahlen per Vorkasse. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente, Schäden etc.) müssen vom Besitzer spätestens bei Abholung des Tieres beglichen werden.
- Die Vergütung richtet sich nach der bekannt gegebenen Preisliste und dem Betreuungsvertrag. Stornierte Aufenthalte werden wie folgt berechnet: 60 Tage = 25 %, 30 Tage = 50 %, 15 Tage 75 %, 7 Tage = 90 %. Gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Tage sind nach vorstehendem Satz isoliert zu stornieren und entsprechend zu entgelten.
- Der Vertragspartner darf sich nur in Begleitung von einem Mitarbeiter des Tierhotels innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten und dem Gelände des Tierhotels bewegen. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr und mit Rücksichtnahme auf Anwohner und andere Kunden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Das Tierhotel und der Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
- Der Vertragspartner erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Tierhotel, als auch zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden, gleich zu welchem Zweck. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung und erklärt, hierzu berechtigt zu sein. Die Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.
- Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bocholt.